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Justiz unter Zeitdruck

Unionsfraktion im Austausch mit dem Deutschen Richterbund

"So darf es nicht weitergehen!“ beklagt der Deutsche Richterbund und fordert im Gespräch mit der Unionsfraktion die Umsetzung des Paktes für den Rechtsstaat und eine Reform des Strafprozessrechts.

Unter diesen Vorzeichen trafen sich der Fraktionsvorsitzende und weitere Abgeordnete der Unionsfraktion zum intensiven Austausch mit Vertretern des Deutschen Richterbundes. Man war sich schnell einig: Die Justiz muss gestärkt werden. Das gilt nicht nur in Sachen Personal und Ausstattung, sondern vor allem auch für das Prozessrecht – Verfahren müssen beschleunigt werden, ohne dass der Rechtsstaat Schaden nimmt.

Mit mehr Personal in der Justiz alleine ist es nicht getan

Der Fraktionsvorsitzende, der für Recht zuständige Fraktions-Vize, Thorsten Frei und die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, informierten sich in einem ausführlichen Gespräch über eineinhalb Stunden bei den Vertretern des Deutschen Richterbundes, vorneweg ihrem Vorsitzenden, Jens Gnisa, und seinen Kolleginnen und Kollegen – Praktikern aus allen Gerichtszweigen – über die verschiedenen Problemgestaltungen, die im Prozessrecht zu Verzögerungen führen. Dabei ging es nicht nur um die Länge von Verfahren, insbesondere bei Strafprozessen, sondern auch um die Gewährleistung der Qualität von Verfahren, vor allem im Zivil- bzw. Handelsrecht, und nicht zuletzt auch um beschleunigte Verfahren im Verwaltungsrecht – Stichwort: Asylverfahren. Alles in allem, so fasst es Jens Gnisa zusammen, sei es nicht mit mehr Personal getan, sondern die Effizienz der Rechtsprechung müsse verbessert werden. Hinsichtlich der nach dem Pakt für den Rechtsstaat zu schaffenden 2000 Stellen in der Justiz bis zum Jahr 2021 zeigte sich Gnisa trotz der sehr unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern vorsichtig optimistisch, diese Zielmarke – bei gleichzeitigem Erhalt der hohen Qualität des juristischen Nachwuchses – erreichen zu können.

Das hohe Niveau unserer Justiz ist kein Selbstläufer

Elisabeth Winkelmeier-Becker hakte an dieser Stelle ein und betonte die Bedeutung des soeben zwischen Bund und Ländern verabredeten Paktes für den Rechtsstaat. „Unsere Rechtsprechung hat ein hohes Niveau, dieses hohe Niveau ist aber kein Selbstläufer“. Die Frage, die sich jetzt stelle, sei, wie man mit den neuen Ressourcen schnell zu Verbesserungen komme. Hierfür seien der Austausch mit den Praktikern und die deutlich gemachten Bedarfe des Richterbundes wichtig. Der nächste Schritt zur Gewährleistung des „starken Rechtsstaates“ ist dann, „die Dinge in Angriff zu nehmen, auf die wir als Bundesgesetzgeber Einfluss haben“, betonte Fraktions-Vize Thorsten Frei.

Für effektivere Verfahren sorgen

Und da gibt es einiges, was der Gesetzgeber in die Wege leiten kann, um zu effektiveren Verfahren zu kommen:
So möchte die Unionsfraktion etwa die Ermittlungsmöglichkeiten bei Einbruchsdiebstahl dadurch verbessern, dass eine Telefonüberwachung bei diesen Delikten möglich wird. Oder es wird eine Ausweitung der DNA-Analyse bei Strafverfahren gefordert, erläutert Thorsten Frei. Und Elisabeth Winkelmeier-Becker ergänzt, dass man ein starkes Augenmerk auf die rein taktische Verteidigertätigkeit werfen müsse, die alleine darauf gerichtet sei, Verfahren möglichst zu verzögern. Hier müsse es gesetzgeberische Reformen bei den „Vier B“ geben – den Beweisanträgen, den Befangenheitsanträgen, bei der Bündelung der Nebenklage und bei den Besetzungsrügen.
Die Bundesjustizministerin hat jetzt Eckpunkte für entsprechende Reformen vorgelegt, auf deren Grundlage man hoffentlich alsbald zu einem gemeinsamen Entwurf mit dem Koalitionspartner kommen und ins parlamentarische Verfahren eintreten kann.