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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Asylverfahren vereinfachen

Bundestag beschließt weitere sichere Herkunftsstaaten

Der Bundestag hat erneut beschlossen, dass Tunesien, Algerien und Marokko - sowie nun auch Georgien - künftig zu den sicheren
Herkunftsstaaten gehören sollen. Schon 2017 hatten die Abgeordneten dazu grünes Licht gegeben - die Einstufung war anschließend aber am Votum des Bundesrates gescheitert.

Der Deutsche Bundestag hat Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Es ist schon der zweite Anlauf der großen Koalition. Bereits im Jahr 2017 hatte der Bundestag diese Einordnung der Maghreb-Staaten beschlossen. Das Gesetz war damals jedoch im Bundesrat wegen der Ablehnung der Grünen durchgefallen. 

Einstufung als sicherer Herkunftsstaat wirkt

"Die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten ermöglicht, sich auf die wirklich Schutzbedürftigen konzentrieren zu können und deren Integration in unsere Gesellschaft zu gewährleisten", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer vor der Abstimmung. Asylverfahren würden beschleunigt und das gesamte Asylsystem würde entlastet.

So kann beispielweise ein Asylantrag schneller und unkomplizierter bearbeitet werden. Auch die rechtliche Handhabung von Anschiebungen wird einfacher und schneller. So hat beispielsweise die Einstufung der Westbalkan-Staaten in den Jahren 2015 ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die Zahl der Asylsuchenden aus diesen Staaten zurückgegangen ist. Denn mit ihr „ist das klare Signal verbunden, sich nicht auf den Weg nach Deutschland zu machen“, sagt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei. „CDU und CSU wollen alles dafür tun, dass keine weiteren Migranten maghrebinischer oder georgischer Herkunft unter dem Deckmantel der Asylsuche nach Deutschland einreisen.“

Grüne müssen Blockadehaltung im Bundesrat aufgeben

Marokkaner, Tunesier, Algerier und Georgier kommen fast ausschließlich aus asylfremden Gründen nach Deutschland. Nur sehr wenige können im Asylverfahren einen Schutzbedarf nachweisen - etwa aus politischen oder religiösen Gründen. Die Einstufung ihrer Herkunftsstaaten als sicher „würde unser Asylsystem zugunsten der tatsächlich Schutzbedürftigen entlasten und eine schnellere Rückführung ermöglichen. Die Grünen sollten sich gut überlegen, ob sie die Einstufung ein zweites Mal im Bundesrat ablehnen“, sagt auch Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.

Jeder Asylantrag wird im Detail geprüft

Selbstverständlich wird auch bei einem Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat der Asylantrag individuell geprüft. Die Schutzmöglichkeiten des Einzelnen werden nicht verringert. Bei sicheren Herkunftsstaaten wird zwar kraft Gesetzes vermutet, dass der Antragsteller aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann jedoch durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden.