„Über das unprofessionelle Verhalten der Bundesjustizministerin Katarina Barley und ihres Ministeriums bin ich sehr irritiert. Die Ressortabstimmung ist noch in vollem Gange, da wird ein vollkommen unabgestimmter Entwurf an die Medien gegeben. Das kann nicht sein.“

Luczak kritisiert: „Dieses Vorgehen bedauere ich insbesondere, weil Union und SPD im Koalitionsvertrag ein starkes Paket für einen besseren Schutz von Mietern vor Verdrängung und zur Ankurbelung des Wohnungsbaus vereinbart haben. Uns ist ein ausgewogener Kompromiss gelungen. Dieser wird durch das das Vorgehen des Bundesjustizministeriums torpediert. Das erschwert das Verfahren insgesamt erheblich, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus.“ Für die Union sei es wichtig, den Menschen schnell zu helfen. Deswegen müsse das Gesetzgebungsverfahren zügig und effektiv durchgeführt werden.

Luczak weiter: „Frau Barley trägt zudem unnötig Streit in das ohnehin komplizierte Gesetzgebungsverfahren, weil der Referentenentwurf weit über das hinausgeht, was CDU/CSU und SPD verabredet haben.“

Luczak kritisiert insbesondere die geplante Regelung zur Wohnflächenberechnung: „Darüber haben wir in den Koalitionsverhandlungen gar nicht gesprochen. Die Ministerin prescht also unabgestimmt vor. Auch in der Sache ist der Vorstoß schwierig, weil die Wohnflächen zehntausender Wohnungen neu berechnet werden müssten. Das wäre ein enormer bürokratischer Aufwand, der viel Zeit und Geld verschlingen würde.“

Weiter kritisiert Luczak die Regelung zur vorvertraglichen Auskunftspflicht: „Die Union will mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag eine begrenzte Auskunftspflicht für die Fälle beschlossen, in denen sich Vermieter auf eine höhere Vormiete berufen. Dass die Bundesjustizministerin daraus nun eine generelle Auskunftspflicht macht und zukünftig Vermieter allumfassend über Höhe und Grund der verlangten Miete unaufgefordert Auskunft geben müssen, schießt weit über das Ziel hinaus. Für große Wohnungsbaugesellschaften mag das weniger ein Problem sein, aber die vielen privaten Kleinvermieter, die zwei Drittel aller Wohnungen in unserem Land stellen, werden damit überfrachtet. Das wollen wir nicht.“

Auch in Bezug auf die Regelung zur Modernisierungsmieterhöhung kritisiert Luczak den Referentenentwurf: „Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen überfordern viele Mieter. Gerade in Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das ein großes Problem. Genau hier besteht Regelungsbedarf – genau hier wollen wir die Menschen vor Verdrängung schützen. Deswegen haben wir vereinbart, in diesen Gebieten die Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent abzusenken. Damit entlasten wir die Mieter gezielt, greifen aber nicht in Wohnungsmärkte ein, wo kein Wohnungsmangel herrscht. Nun will Barley eine deutschlandweit flächendeckende Absenkung. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag und ist auch in der Sache nicht gerechtfertigt.“

Künftig soll das gezielte „Herausmodernisieren“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Diese Regelung begrüßt Luczak: „Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass die schwarzen Schafe unter den Vermietern zukünftig mit Mitteln des Ordnungsrechtes sanktioniert werden sollen. Wir wollen damit denjenigen, die eine Modernisierung bewusst missbrauchen, um Menschen aus ihren Wohnungen herauszumodernisieren, einen Riegel vorschieben.“

Allerdings kritisiert Luczak die Pläne im nun vorliegenden Gesetzentwurf: “Leider schießt Frau Barley mit ihrem Entwurf völlig über das Ziel hinaus. Hier wird eine Regelung geschaffen, die praktisch kaum handhabbar ist. Die Regelung ist viel unbestimmt und schafft große Rechtsunsicherheit. Damit laufen wir Gefahr, dass Modernisierungen künftig unterbleiben. Denn kein Vermieter möchte sich dem Risiko einer Geldbuße von 100.000 Euro aussetzen, nur weil er seine Wohnung modernisiert. Stattdessen brauchen wir eine klare und zielgenaue Regelung, die nicht die weit überwiegende Anzahl der redlichen Vermieter trifft, sondern allein die schwarzen Schafe.“

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