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(Quelle: pa/Wilfried Gredler/Oxenbauer/picturedesk.com)

Keine höheren Belastungen durch Neuregelung der Grundsteuer

Zum Grundsteuerurtiel des Bundesverfassungsgerichts

Laut Bundesverfassungsgericht ist die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien "völlig überholt" und führten zu "gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer, so das Gericht. Ziel der Unionsfraktion ist eine aufkommensneutrale Reform, die Mehrbelastungen möglichst vermeidet und den Kommunen Rechtssicherheit über ihre Grundsteuereinnahmen gibt.

Wohnen – ob im Eigentum oder Miete – muss bezahlbar bleiben, das war der Haupttenor der Unionspolitiker nach Bekanntgabe des Urteils in Karlsruhe. Darin fordert das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019. Nur dann gewährt es für die geltende Rechtslage eine Übergangsfrist bis längstens Ende 2024.

Ziel: Eine schnell umsetzbare Lösung mit geringem Verwaltungsaufwand

Das ist die Ausgangslage für den Gesetzgeber: Gefordert ist eine schnell umsetzbare Lösung mit geringem Verwaltungsaufwand, die die wichtige Einnahmequelle der Kommunen auf Dauer sicherstellt. Wir brauchen ein Verfahren, das eine schnelle und einfache Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dauerhaft ermöglicht.

Flächenmodell scheint möglich

„Wir werden uns die Entscheidung vor allem im Hinblick darauf genau anschauen, welche Pauschalierungen für die Bemessungsgrundlage möglich sind“, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Das Gericht lasse nach einer ersten Lektüre der Entscheidungsgründe wohl auch ein System zu, welches auf eine realitätsgerechte Relation der Grundstückseinheiten untereinander abstellt, so die Finanzpolitikerin. Damit wäre ein einfaches, transparentes und schnell umsetzbares Verfahren – wie z. B ein Flächenmodell – möglich.

Kommunen legen Belastungen fest

Doch, so der zuständige Berichterstatter Fritz Güntzler, lasse das Urteil noch keine Rückschlüsse auf die zukünftige individuelle Grundsteuerbelastung für jeden einzelnen Bürger zu. „Alle Annahmen über Belastungssteigerungen sind reine Spekulation. Entscheidend wird letztlich nicht die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage sein, sondern die Höhe der Hebesätze. Diese legt jede Kommune in eigener Verantwortung fest“.

Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine der wichtigsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben der kommenden Jahre. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste Einnahmequelle der Kommunen.