Berlin. Eine interne Kostenschätzung des Senats zeigt, wie teuer das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für Berlin werden könnte.

Das geplante Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ könnte für Berlin teuer werden. Nach einer internen „amtlichen Kostenschätzung“ müsste das Land für Entschädigungszahlungen zwischen 28,8 und 36 Milliarden Euro aufkommen.

Hinzu kämen außerdem Neben-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten in einstelliger Milliardenhöhe. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bestätigte der Berliner Morgenpost die Existenz des Papiers.

Zum Vergleich: Der gesamte Berliner Landeshaushalt beträgt im Jahr 2019 nur etwa 29 Milliarden Euro. Die Initiative selbst hatte eine deutlich geringere Kostenschätzung abgegeben: Sie rechnet mit Zahlungen in Höhe von 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro.

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Erhebliche Verstimmungen innerhalb des Senats

Nach Informationen der Berliner Morgenpost gibt es innerhalb des Senats erhebliche Verstimmungen, weil das Papier zur Kostenschätzung nun öffentlich wurde, zumal Rot-Rot-Grün im Hinblick auf das Volksbegehren keine gemeinsame Linie vertritt. So unterstützt die Linkspartei um Bausenatorin Katrin Lompscher das Ansinnen, zu dem es auch einen Parteitagsbeschluss gibt.

Aus Lompschers Haus hieß es am Montag knapp: „Kein Kommentar zu den Kosten“. Auch Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek ließ bereits Sympathie für das Vorhaben erkennen, ebenso wie einige SPD-Politiker. Regierungschef Michael Müller (SPD) hatte sich kürzlich in einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ erstmals öffentlich gegen Enteignung ausgesprochen und damit gegen die Koalitionspartner positioniert. Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) ist ebenfalls gegen Enteignungen.

Iris Spranger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD, sagte der Morgenpost: „Ich war über die Zahlen sehr verwundert, ich kenne das Papier nicht. Ich werde das erst kommentieren, wenn ich das Papier selbst kenne“, über das der „Tagesspiegel“ zuerst berichtet hatte. Zu dem Streit zwischen den Koalitionspartnern wollte Spranger sich nicht äußern.

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Schuldenkrise über Jahrzehnte möglich

Die Berliner CDU kritisierte die „abenteuerlichen Enteignungsfantastereien“ des Senats. Berlin drohe durch Enteignungen eine neue Schuldenkrise über Jahrzehnte, sagte Christian Gräff, Sprecher für Bauen und Wohnen der Berliner CDU. „Gleichzeitig wäre damit keine einzige neue Wohnung gebaut, Mieten würden nicht sinken.“ Von den bis zu 36 Milliarden Euro ließe sich der Bau von bis zu 230.000 Wohnungen finanzieren, so Gräff. „Eine Größenordnung, die Anlass geben muss, über einen neuen Bezirk nachzudenken, wie dies bereits öffentlich diskutiert wird.“

Der Verband der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen (BBU) reagierte ob der neuen Schätzungen mit drastischen Worten: „Die Kosten würden einen gesamten Jahreshaushalt übersteigen und wären mehr als das Sechsfache der bisherigen BER-Baukosten“, sagte BBU-Vorstand Maren Kern. Das sei ein „finanzpolitisches Desaster“. Es gebe enorme verfassungsrechtliche Bedenken und nun käme noch die Missachtung der Schuldenbremse hinzu.

Unter Marktwert entschädigen

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hält an ihren Schätzungen fest. Zwar seien die Berechnungen des Senats realistisch, wenn man den Marktwert zugrunde lege, sagte der Sprecher Rouzbeh Taheri. Es sei jedoch „geradezu zwingend, dass man unter dem Marktwert entschädigt“.

Die aktuellen Immobilienpreise seien von den Wohnkonzernen mitverursachte Spekulationspreise. „Dafür darf man sie nicht noch belohnen.“ Die Initiative will am 6. April das Volksbegehren starten. Ziel ist, Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“.

So will die Initiative enteignen

Die Initiative will Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin vergesellschaften. Aber sind Enteignungen in Deutschland möglich? Artikel 14 des Grundgesetzes regelt dies. Eine Enteignung ist demnach „nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“.

Per Gesetz vergesellschaftet werden dürfen laut Artikel 15 „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“. Diese Regelung wird angewendet, wenn etwa Straßen und Bahntrassen gebaut oder ein Tagebau erweitert wird. Die Enteigneten erhalten eine Entschädigung.

Neuland betrete das Volksbegehren mit dem Ziel, Unternehmen zu vergesellschaften, so Rechtswissenschaftler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin. Sie sollen in Gemeineigentum überführt werden, aber weiter wirtschaften können.