Berlin . Am kommenden Montag treffen sich Fachpolitiker der rot-rot-grünen Koalition zum Krisengespräch.

Beim Thema Videoüberwachung bekommt Innensenator Andreas Geisel (SPD) nicht nur Druck von den eigenen Koalitionspartnern, sondern immer mehr auch aus der Opposition. Während die Linken in Berlin das Thema Videoüberwachung am liebsten ganz und die Grünen teilweise abräumen würden, fordert die CDU deutlich mehr davon. Nun haben die Christdemokraten Verfassungsklage gegen den Innensenator eingereicht. Am Montag treffen sich Fachpolitiker der rot-rot-grünen Koalition zum Krisengespräch.

Im Kern geht es bei der CDU-Klage um die verwehrte Akteneinsicht beim Volksbegehren Videoaufklärung. „Mit seiner Verweigerung der Akteneinsicht zum Volksbegehren Videoaufklärung behindert Innensenator Geisel die verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten“, sagte Stefan Evers, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion Berlin, am Sonnabend. Die Hintergründe für die Verzögerung des Volksbegehrens müssten endlich ans Licht. „Wir wollen wissen, wie der Senat zu der absurden Auffassung gelangt ist, das in Berlin verfassungswidrig sei, was in anderen Bundesländern absolut üblich ist“, so Evers weiter.

Mit seiner Verfassungsklage will Evers die Einsicht in die Akten erzwingen. Der Verdacht: Die Innenverwaltung will das Volksbegehren verhindern und verzögern.

Mehr Videoaufklärung an gefährlichen Orten

Die CDU fordert nämlich mehr Videoaufklärung an gefährlichen Orten. Ein parteiübergreifendes Bündnis für mehr Videoaufklärung hat ein Volksbegehren auf den Weg gebracht. Es will 1000 zusätzliche Kameras für die Hauptstadt und verspricht sich davon mehr Erfolge im Kampf gegen Kriminalität.

Unter den Initiatoren sind Ex-Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und der ehemalige Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD). Mitte Februar hatte das Bündnis die erste Hürde genommen und etwa 25 000 Unterschriften an die Innenverwaltung übergeben. Allerdings hält der Senat das Begehren für „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“. Er beschloss daher im Oktober, die Zulässigkeit vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen. In einer Forsa-Umfrage vom März des vergangenen Jahres hatten sich 75 Prozent von mehr 1003 wahlberechtigten Berlinern für mehr Videoüberwachung ausgesprochen.

Beim Leserforum der Berliner Morgenpost im Juni vergangenen Jahres hatte Geisel dann überraschend einen eigenen Gesetzentwurf angekündigt. Der Innensenator plädierte für Augenmaß und sagte, dass die Polizei entscheiden solle, wo eine Überwachung notwendig und sinnvoll sei. Das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) solle entsprechend geändert werden. Geisel setzt sich mit seiner Forderung von den Überwachungsplänen der CDU auch mit der Begründung ab, dass er in der DDR geboren sei und wisse, was es heißt, in einem Überwachungsstaat zu leben.

Gegen Verschärfung des ASOG

Allerdings war der Vorstoß nicht mit den Linken und Grünen abgestimmt. Vor zwei Wochen bekam Geisel dann die Quittung. Der Landesvorstand der Linken beschloss, sich kategorisch gegen eine Verschärfung des ASOG zu stellen. Im Klartext heißt das: Mehr Videoüberwachung wird es mit den Linken in Berlin nicht geben. Nun werden Fachpolitiker auf der Arbeitsebene über einen Kompromiss verhandeln. Kommenden Montag soll es dazu ein Krisentreffen zwischen SPD, Linken und Grünen geben.

Bei der SPD hat das Verhalten der Linken für Verdruss gesorgt. Im Gegenzug wackeln jetzt auch Linke Prestigeprojekte wie zum Beispiel eine Vereinfachung beim Versammlungsrecht.

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