Berlin. Bisher mussten Kfz-Halter bei der Erstanmeldung noch auf dem Amt vorsprechen. Doch das Verkehrsministerium ändert die Auto-Zulassung.

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen soll vom kommenden Jahr an grundsätzlich online möglich sein. Das Bundesverkehrsministerium hat jetzt eine Verordnung auf den Weg gebracht, die auch das erstmalige Anmelden und das Ummelden von Fahrzeugen im Internet erlaubt. „Wir wollen weg vom Papierkram und lästigen Behördengängen hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung“, sagte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unserer Redaktion. „Künftig heißt es einfach: Klicken und losfahren.“ Das sei eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt, zeigte sich Scheuer überzeugt.

Abmeldung und Wiederzulassung sind in bestimmten Fällen bereits jetzt digital möglich. Mit der Verordnung können nun aber auch die Erstzulassung von Fahrzeugen, die uneingeschränkte Wiederzulassung, die Umschreibung von Fahrzeugen sowie ­Adressänderungen im Internet erfolgen.

Der Verordnungsentwurf des Verkehrsministeriums soll in den nächsten Wochen mit anderen Ministerien in der Bundesregierung, mit den Bundesländern und mit Verbänden abgestimmt werden. Bis Ende 2018 sollen auf diese Weise die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Nach einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – die Verordnung ist zustimmungspflichtig – sollen die neuen Regelungen nach Angaben des Verkehrsministeriums „im Laufe des Jahres 2019“ in Kraft treten.

Die Halter brauchen einen der neuen Personalausweise

Bereits seit 2015 können

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online abgemeldet werden. Seit fast einem Jahr ist es zudem möglich, ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zuzulassen, wenn der Halter, das Kennzeichen und der Zulassungsbezirk identisch sind. Künftig sollen Fahrzeuge auch nach einem Halterwechsel im Internet zugelassen werden. Dies soll für alle Arten von Fahrzeugen gelten – also für Autos, Motorräder, Lastwagen und auch für Anhänger. Die Voraussetzungen, die dafür schon jetzt gelten, sollen auch für die erweiterte Online-Zulassung gelten. Die wichtigste davon: Der Fahrzeughalter braucht einen der seit 2010 ausgegebenen neuen elektronischen Personalausweise, mit dem er sich online identifizieren kann. Ob und wie weit damit die Zulassung auf Firmen möglich sein wird, ist noch unklar.

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    Nötig für die Online-Zulassung ist außerdem ein Lesegerät für den Personalausweis oder ein Smartphone, das mit einer kostenlosen App relativ einfach als Lesegerät umfunktioniert werden kann. Die Kfz-Versicherung muss ebenfalls eine elektronische Versicherungsbestätigung zur Verfügung stellen. Sind die Amtsgeschäfte im Internet erledigt, werden Fahrzeugschein und fälschungssichere Kennzeichenplaketten zwischen dem Halter und der Zulassungsstelle per Post hin- und hergeschickt. Die Kennzeichen und die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung muss sich der Fahrzeughalter noch selbst besorgen. Aber auch Kennzeichen gibt es inzwischen im Internet, sie werden dann zugeschickt.

    Wie schnell die Fahrzeugzulassung im Internet möglich sein wird, hängt im Wesentlichen von den Bundesländern und den Städten und Gemeinden ab. Sie sind für die Online-Portale und die technische Infrastruktur zuständig, auf denen die örtlichen Zulassungsbehörden die Internet-Zulassung anbieten sollen. Viele Kommunen stellen sich aber bereits seit einiger Zeit darauf ein. Sie bieten auch schon jetzt die bisherigen Formen der digitalen Ab- und Anmeldung an. Die Nachfrage der Bürger danach ist aber bislang eher gering. Als Grund dafür gelten die technischen Hürden für Amtsgeschäfte im Internet. Noch haben nicht alle Bundesbürger den elektronischen Personalausweis, und nur ein Teil davon nutzt ihn auch. Laut einer im Frühjahr veröffentlichten Umfrage hat nur jeder Zehnte in den vergangenen zwölf Monaten Behördengänge über das Internet erledigt. Jeder Zweite erschien dagegen persönlich auf dem Amt. Der Rest nutzte den Postweg.

    Das Verkehrsministerium will mit der Online-Zulassung einen großen Schritt in Richtung digitale Verwaltung machen. Das Potenzial ist groß: 2017 wurden 3,4 Millionen Autos neu zugelassen. Gleichzeitig wechselten 7,3 Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer.