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Politik

Anzünden von Flaggen verbieten?

Berliner Senat legt Bericht zu den antisemitischen Demonstrationen vor. CDU fordert Bundesratsinitiative

Wie schön ist der Tod vor der Kanone!“, dröhnt es auf Arabisch aus einem Lautsprecher. „Wie schön ist der Tod vor dem Panzer!“ Der Redner fordert die Demonstranten auf Arabisch auf: „Alle Zeigefinger hoch!“ Ein Großteil der rund 400 Teilnehmer folgt der Anweisung, wiederholt die Parolen und hebt den Zeigefinger. Die Geste wird von Salafisten verwendet – auch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) nutzt sie als Erkennungszeichen.

Diese Szene soll laut einem Bericht des rot-rot-grünen Berliner Senats am 12. Dezember vergangenen Jahres mitten in Berlin stattgefunden haben. Anschaulich beschrieben wird sie in der Antwort auf eine Anfrage der Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus; der Senatsbericht liegt der WELT vor. Es sollte demnach eine Demonstration palästinensischer und arabischer Vereine gegen die Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem werden. Es wurde ein Aufmarsch von Islamisten, die den Märtyrertod verherrlichen und dem IS zujubeln. In dem Senats-Bericht werden die Parolen und die Geste als Solidaritätsbekundung für den IS gedeutet.

Die Abgeordneten Anne Helm, Niklas Schrader und Hakan Tas wollten Details zu antisemitischen Äußerungen und Straftaten wissen, die im Zuge der Anti-Israel-Demonstrationen Ende 2017 auf den Straßen der Hauptstadt stattfanden. Der IS-nahe Redner sei durch die Polizei identifiziert worden, teilt der Senat in seiner Antwort mit. Gegen ihn werde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Dabei sollte die Demonstration ursprünglich vor der amerikanischen Botschaft am Brandenburger Tor abgehalten werden. Weil dort zeitgleich aber Hanukka-Feierlichkeiten stattfanden, wurde die Veranstaltung hinter den Berliner Hauptbahnhof verlegt.

Terrorpropaganda und antisemitische Ausfälle müssten künftig nicht nur dokumentiert und ausgewertet werden, sagte Linke-Politikerin Helm der WELT. Sie sollten vielmehr „effektiv durch Auflagen und ihre Umsetzung unterbunden werden“. In den polizeilichen Auflagen für die Demonstration am 12. Dezember wurde die Terrormiliz nicht explizit genannt. Dort wurde lediglich „jedes Werben für die Hizb-Allah-Organisation und ihr nahestehende Organisationen wie die Miliz des ‚Islamischen Widerstands‘“ untersagt.

Für Volker Beck, Lehrbeauftragter am Centrum für Religionswissenschaftliche Studien der Ruhr-Universität in Bochum und Ex-Grünen-Bundestagsabgeordneter, ist klar: „Wenn zum bewaffneten und terroristischen Kampf aufgerufen wird, ist eine rote Linie überschritten.“ Er verstehe nicht, warum die Polizei bei solchen Äußerungen nicht eingeschritten sei, sagte Beck der WELT. „Wenn die Polizei aufgrund von Sprachbarrieren dies zu spät erkannt hat, müssen wir an der interkulturellen Kompetenz und den sprachlichen Fähigkeiten der Polizei bei der Begleitung solcher Versammlungen nachbessern.“ Nach Senatsangaben hatte ein beeidigter Dolmetscher die Polizeibeamten bei den Demonstrationen im Dezember begleitet. Deidre Berger, Direktorin des American Jewish Committee in Berlin, sagte: „Die Verherrlichung des IS ist vor dem Hintergrund Hunderter Rückkehrer besonders brisant. Gerade hier ist ein hartes Eingreifen der Sicherheitskräfte notwendig sowie eine konsequente Strafverfolgung im Nachhinein.“ Sie befürchte künftig eine weitere Zuspitzung, wenn Politik und Zivilgesellschaft sich dieser Entwicklung nicht entgegenstellten.

Mehrere Medien hatten im Zuge der Anti-Israel-Proteste zudem berichtet, Demonstranten hätten „Tod den Juden!“ gerufen, darunter auch die WELT. Recherchen des Portals „Übermedien“ ergaben allerdings, dass es keine Belege für entsprechende Parolen gegeben hatte. Und auch in der Antwort des Berliner Senats, in dem Sprechchöre und Straftaten der Demonstrationen im Dezember 2017 aufgelistet sind, findet sich kein Hinweis darauf. Bei einer Versammlung am 8. Dezember wurde demnach „Tod, Tod Israel!“ gerufen. Zwei Tage später skandierten Israel-Gegner im Stadtteil Neukölln „Kindermörder Israel“, „Terrorist USA“, „Terrorist Israel“, „Zionisten gleich Faschisten“ und „Israel Frauenmörder“. Die Polizei nahm bei zwei Demonstrationen am 8. Dezember insgesamt zehn Personen in Gewahrsam. Gegen zwei besteht der Verdacht der Körperverletzung.

Am 10. Dezember wurden laut Bericht elf Personen in Gewahrsam genommen – darunter eine, die bereits am 8. Dezember als Straftäter aufgefallen war. Am 12. Dezember setzten die Einsatzkräfte drei Personen fest, darunter den Redner, der zum Emporrecken des Zeigefingers aufrief. Auch mehrere Fahnenverbrennungen wurden von den Ermittlern registriert. Am 8. Dezember wurden demnach zwei israelische Fahnen verbrannt, am 10. Dezember das Replikat einer Israel-Fahne.

Die Berliner CDU will stärker gegen das Verbrennen von Flaggen vorgehen und die Gesetze verschärfen. In einem Antrag auf Initiative der Vizepräsidentin des Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld, fordert die Unionsfraktion den Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Bisher ist nur das öffentliche Verbrennen der deutschen Flagge generell strafbar. Für ausländische Flaggen ist es dann erlaubt, „wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt“ (Paragraf 104 Strafgesetzbuch). Das ist etwa auf Demonstrationen der Fall.

Nach dem Willen der Berliner CDU soll sich das ändern. Die Strafbarkeit solle zudem auch auf Symbole eines Staates oder solche mit religiöser Bedeutung erweitert werden. Das Zerstören oder Verunglimpfen von Symbolen eines Staates oder einer Religion stelle „immer das jeweilige Existenzrecht des Staates, des Volkes oder der Religion bzw. deren Gläubigen infrage“. Dem schließt sich die Berliner Werteinitiative an, die sich als demokratische Stimme jüdischer Deutscher versteht. Gründer Elio Adler nennt das Flaggenverbrennen einen „Code“, der „stellvertretend für die physische Vernichtung des anderen“ stehe. „Das ist nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, sondern ist Voodoo und gehört nicht auf unsere Straßen.“ Er hoffe, dass alle Parteien dies erkennen.

Die Berliner Linke lehnte eine Gesetzesverschärfung ab und wirft der CDU „Symbolpolitik“ vor. Die Partei solle lieber „konstruktive Oppositionsarbeit leisten und konkrete Vorschläge zum Versammlungsrecht unterbreiten“, sagt Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, der WELT. Zwar sei die Verbrennung von Israelflaggen und Davidsternen vor dem Brandenburger Tor „geschichtsvergessen und zu verurteilen“. Aber das geltende Versammlungsrecht reiche aus, um dagegen vorzugehen. Offener für den CDU-Vorschlag zeigen sich die Grünen. Der Parlamentarische Geschäftsführer Benedikt Lux nannte das Verbrennen von Israelfahnen „unerträglich“. Inwiefern eine strafgesetzliche Änderung Sinn mache, prüfe er. „Die weiteren Beratungen werden ergeben, ob wir dem Antrag zustimmen.“ Eine Stellungnahme der SPD blieb zunächst aus. Am Donnerstag soll im Abgeordnetenhaus über den CDU-Antrag beraten werden.

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