Hamburg und vier weitere Bundesländer machen sich dafür stark, das bisher geltende Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu kippen. Am Freitag wollen sie eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen. Die Union steht diesem Vorhaben kritisch gegenüber. Insbesondere der Evangelische Arbeitskreis von CDU und CSU hält am Werbeverbot fest.
Der Hamburger Senat hat am Dienstag beschlossen, sich der Bundesratsinitiative anzuschließen. Frauen brauchten qualifizierte Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Die Ärztliche Berufsordnung verbiete berufswidrige Werbung. „Damit gibt es bereits eine ausreichende rechtliche Regelung.“
Das gesetzliche Verbot, dass sich Frauen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren, sei „völlig absurd und unlogisch“, kritisierte Justizsenator Till Steffens (Grüne). Es sei zudem eine „sehr frauenfeindliche Regelung, die geändert werden muss“. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne) begrüßte die Initiative ebenfalls: „Ein weitreichendes Informationsangebot hilft den betroffenen Frauen bei der Entscheidungsfindung.“
Hintergrund der Bundesratsinitiative ist der Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel. Sie war kürzlich zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie auf der Internet-Seite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen verstoßen.
Die Ärztin will gegen ihre Verurteilung vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. Sie hält den Paragrafen für verfassungswidrig. Eine nach ihrer Verurteilung angestoßene Online-Petition zur Abschaffung des Paragrafen 219a war bis Dienstag von mehr als 150.000 Befürwortern unterzeichnet worden.
Union und Evangelischer Arbeitskreis weiterhin für Verbot
Gegen die Reformpläne der fünf Bundesländer richtet sich jedoch Widerstand aus den Unionsparteien. Berlins CDU-Landesvorsitzende Monika Grütters warnte, Schwangerschaftsabbrüche dürften nicht zum Geschäftsmodell werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens beruht. „Die gesetzlichen Regelungen, ob und unter welchen Umständen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, fußen auf einem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Dieses stellt fest, dass das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbstständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung steht“, betonte Grütters.
Auch der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU/CSU sprach sich dafür aus, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch aufrechtzuerhalten. Der Bundesvorsitzende Thomas Rachel erklärte am Dienstag in Berlin, entsprechende Forderungen der Linkspartei, von SPD, Grünen und der FDP seien „ethisch hoch problematisch“. Das Werbeverbot gehöre zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Ein Schwangerschaftsabbruch sei kein Eingriff wie jeder andere, erklärte Rachel.