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"Neustart für Deutschland" - die Chancen-Kolumne: Nach Teststellen-Skandal: Falsch verstandener Datenschutz wird immer mehr zur Innovationsbremse
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    In der Pflanze steckt keine Gentechnik
    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
Imago/Thorsten Schneider

Dieser Betrug hatte es in sich: Kriminelle nutzten ihre Schnelltestzentren offenbar, um auf Kosten des Steuerzahlers Kasse zu machen. Statt 100 durchgeführte Tests wurden in manchen Teststellen einfach 1000 abgerechnet. Je nach politischer Interessenlage wurden die politisch Verantwortlichen schnell gefunden. Doch was war der eigentliche Grund? Richtig, der deutsche Datenschutz.

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Die Testzentren durften aus Datenschutzgründen keine Anschriften an die Behörden weiterleiten. So war Tür und Tor für Betrug geöffnet. Es ist doch verrückt. Bei Google stimmen wir sorglos den Datenschutzbestimmungen mit einem Klick immer wieder aufs Neue zu. In der Regel ohne genauer hinzuschauen, wofür die Zustimmung überhaupt gegeben wird. Und gleichzeitig verbieten wir die Übermittlung der Daten von den Teststellenbetreibern an eine Behörde wie die kassenärztliche Vereinigung, die für die Abrechnung zuständig ist.

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Jetzt danken es uns Kriminelle, die sich auf den deutschen Datenschutz berufen können. Die Liste der gesammelten datenschutzrechtlichen Absurditäten ist lang.Beispiel Verwaltung: Viele erinnern sich noch an den Januar, voller Vorfreude auf den Start der Impfkampagne. Überall wurden in der Republik endlich die ersten Einladungen an die über 80-Jährigen versendet. Überall? Naja, fast. 

Linnemann über gekaufte Daten: „Es wurde sogar noch absurder“

Das Land Niedersachsen konnte bei der Impfkampagne für Senioren die Daten des eigenen Melderegisters nicht verwenden, weil der private Dienstleister, der die Einladungen versendet, die Daten nicht nutzen durfte. Stattdessen wurde eine Adresskartei bei der Deutschen Post eingekauft. Der Staat kauft Daten seiner Bürger bei einem privaten Unternehmen? Es wurde sogar noch absurder.

Über den Autor

Carsten Linnemann ist ein deutscher Politiker der CDU und Diplom-Volkswirt. Er ist Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dem einflussreichen Wirtschaftsflügel der Union, und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In seiner Kolumne "Neustart für Deutschland" zeigt Linnemann, wie Deutschland wieder aus der Komfortzone kommt.

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Die Daten der Post waren wiederum unvollständig. Es fehlte oftmals die Altersangabe. Ergebnis: Es wurde das sogenannte „Schätzalter auf Vornamensbasis“ herangezogen nach dem Motto „Wer Gertrud, Gerda oder Heinz heißt, wird geimpft“. 13.093 Menschen kamen so zu ihrem Glück.

Beispiel Bildung: Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnte die Berliner mitten in der Pandemie davor, gängige Video-Konferenz-Tools wie Microsoft Teams, Zoom oder WebEx zu nutzen. Das ging so weit, dass der Online-Unterricht an vielen Schulen eingestellt wurde. Eine Grundschule in Berlin-Lichtenberg konnte nach einer offiziellen Datenschütz-Rüge wochenlang keinen Online-Unterricht anbieten – mitten im zweiten Lockdown.

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Dabei nutzt fast die komplette Bundesregierung solche Tools, sogar der Bundestag. Da fragt man sich schon, warum die Programme die Datenschutzvorgaben von Schulen nicht erfüllen, wenn selbst diejenigen, die die Gesetze machen, damit arbeiten.

Beispiel Nachverfolgung: Als die Corona-Warn-App entwickelt wurde, entschied man sich aus Datenschutzgründen für eine dezentrale Speicherung, obwohl auch die Umsetzung mit dem zuvor präferierten zentralen Ansatz datenschutzkonform möglich gewesen wäre. Die Folge ist nun, dass eine Anbindung der Gesundheitsämter an die offizielle App nicht möglich ist. Stattdessen gibt es neben der Corona-Warn-App kommerzielle Angebote, wie etwa die Luca-App, die den Ämtern genau diese Daten liefern können - auf Basis eines zentralen Ansatzes.

 „Werden Weltmarktführerschaft in etlichen Bereichen verlieren“

So können wir nicht weitermachen! Wir werden die Zukunft der digitalen Technologien einschließlich künstlicher Intelligenz oder Robotik nicht gewinnen, wenn wir nicht bald umsteuern. Und ohne solche Schlüsseltechnologien werden wir unsere Weltmarktführerschaft in etlichen wirtschaftlichen Bereichen verlieren. Es wird höchste Zeit.

Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom scheitern bei fast jedem zweiten Unternehmen innovative Projekte aufgrund datenschutzrechtlicher Regeln. Und jedes fünfte Unternehmen verzichtet aus dem Grund auf den Einsatz neuer Datenanalysen.

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Solche Ergebnisse sollten für uns ein Weckruf sein. Falsch verstandener Datenschutz wird in Deutschland immer mehr zur Innovationsbremse – ob in der öffentlichen Verwaltung, im Bildungsbereich oder in der Wirtschaft. Was ist also zu tun?

„Datenschutz versus Gesundheitsschutz“ muss umgedacht werden

Erstens: „Datenschutz versus Gesundheitsschutz“ muss umgedacht werden zu „Gesundheitsschutz mit Datenschutz“. Jenseits des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum informationellen Selbstbestimmungsrecht als Grundrecht müssen wir bei zukünftigen Pandemien Grundrechte stärker abwägen und Prioritäten setzen. Wir werden bei der nächsten Pandemie stärker nachverfolgen müssen und damit auch die Frage beantworten, ob der Datenschutz immer den Gesundheitsschutz ausstechen muss.

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Zweitens: Wir müssen Datenschutz nicht als Gegensatz zur Datennutzung, sondern als Teil der Datennutzung ansehen. Wissenschaftliche und wirtschaftliche Datennutzung muss selbstverständlicher werden. Wir sollten daher auch nicht mehr von Datenschutzbeauftragten, sondern von Datennutzungsbeauftragten reden. Schon die Sprache verändert die Sichtweise.

Drittens: Wir benötigen eine Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland. Warum gibt es in Deutschland 18 staatliche Datenschutzbeauftragte (vom Bund und den Ländern), obwohl es inzwischen mit der EU-Datenschutzgrundverordnung Regeln und Sanktionen gibt, die in der ganzen EU einheitlich verpflichtend gelten?

Landesdatennutzungsbeauftragte sollten nur noch für die Behörden des jeweiligen Landes zuständig sein. Die Zuständigkeit für die Wirtschaft sollte auf Bundesebene angesiedelt sein. In einem weiteren Schritt sollte die Zuständigkeit sogar auf eine einheitliche Datennutzungsbehörde in der EU übertragen werden, die dafür sorgt, dass die EU-weiten Regeln auch EU-weit gleich angewendet und praxisnah weiter entwickelt werden. Sämtliche in Deutschland noch geltenden schärferen Sonderregelungen zum Datenschutz müssen abgeschafft werden – und erst recht föderale Sonderregelungen.

Auf geht's!

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