01. März 2019
Diskussion um die Grundrente
 
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat am 2. Februar 2019 das Konzept für eine Grundrente vorgeschlagen. Vorgesehen ist hierbei, dass drei bis vier Millionen Geringverdiener ab dem Jahr 2021 eine Aufstockung um bis zu 447 Euro erhalten. Die jährlichen Kosten von schätzungsweise fünf bis sieben Milliarden sollen den Plänen zufolge über Steuern finanziert werden. Ausschlaggebend für den Erhalt dieser Grundrente sind mindestens 35 geleistete Beitragsjahre. Eine Bedürftigkeitsprüfung, wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschrieben ist, sieht das Modell nicht vor. Damit würden auch Menschen mit anderweitem Einkommen Zuschüsse bekommen können.
 
Meine Meinung
 
Ausgangspunkt einer jeden Diskussion um die Grundrente sollte ein Sachverhalt sein: Es geht bei den Aufstockungen bei jedweder Art von Grundrente zunächst einmal um das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Daraus kann nach meinem Verständnis nichts anderes folgen, als dass sparsam damit umgegangen wird. Es kann also überhaupt nur in Betracht kommen, eine Grundrente für diejenigen einzuführen, die wirklich bedürftig sind. Das sind gerade nicht Personen, die reich geerbt haben oder über ihren Ehepartner finanziell gut abgesichert sind. Aus gutem Grund hatten daher seinerzeit die Verhandlungsführer von CDU/CSU und SPD das Kriterium der Bedürftigkeitsprüfung im Koalitionsvertrag verankert. Damit soll gerade sichergestellt werden, dass Milliardenbeträge nicht mit der Gießkanne verteilt werden, ohne den eigentlichen Sinn und Zweck im Auge zu behalten. Ziel ist es, den Bedürftigen zu helfen. Dass es diese gibt, ist vollkommen klar. Und ebenso selbstverständlich ist, dass alle diejenigen, die viele Jahre schlecht bezahlt gearbeitet haben, am Ende mehr haben müssen als diejenigen, die das nicht getan haben.
 
Genau aus diesem Grund hat die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein eigenes Modell, die sogenannte „Plus-Rente“, erarbeitet. Nach diesem Modell können auch Bezieher von Grundsicherung je nach Höhe ihrer erworbenen Rentenansprüche unterschiedlich profitieren. Das ist bisher nicht der Fall. Derzeit werden eigene Rentenansprüche auf die Grundsicherung angerechnet: So würde beispielsweise jemand, der jahrelang gearbeitet hat und eine Rente von 500 Euro bekäme, am Ende Dank der Grundsicherung auf die gleichen 850 Euro kommen wie jemand, der kaum Beiträge gezahlt hat und nur 100 Euro Rente bekäme. Weil das nicht gerecht ist, soll nach dem Modell der „Plus-Rente“ ein Anteil von 25 Prozent über die Anrechnung auf die Grundsicherung „rüber gerettet“ werden können. Das heißt am genannten Beispiel, dass von den 500 Euro ein Viertel, also 125 Euro, zur Grundsicherung hinzukommen jeden Monat. Ein solches Modell empfinde ich als gerecht, weil es dem Grundsatz folgt, dass Leistung sich lohnen muss.
 
Sinnvoll wäre außerdem der von der Arbeitnehmergruppe angestrebte Verzicht auf das starre Kriterium von 35 Beitragsjahren. Eine solche Schwelle würde neue Ungerechtigkeiten schaffen für Menschen, die beispielsweise nur 34 Jahre hart gearbeitet und eingezahlt haben. Nicht zuletzt ist die „Plus-Rente“ mit Hilfe einer strengen Bedürftigkeitsprüfung auch bezahlbar und gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu rechtfertigen.
 
 
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
 
Ihr
 

Johann Wadephul

 
 
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