| | | Berlin, 29.03.2024 | Sondernewsletter vom 18. März 2015
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| Reparationszahlungen für Griechenland sind politisch und rechtlich abgeschlossen | | Es ist mir wichtig, Sie aus aktuellem Anlass über die Reparationsforderungen der griechischen Regierung gegenüber Deutschland in Form eines Sondernewsletters zu informieren und die wichtigsten Argumente zusammenzufassen. Die Forderung der griechischen Regierung, deutsche Reparationszahlungen für Kriegsverbrechen aus dem zweiten Weltkrieg einzuklagen, ist politisch gefährlich und rechtlich haltlos. Auf den Tag heute vor 55 Jahren, am 18. März 1960, unterzeichnete die Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer den deutsch-griechischen Vertrag. Er war eines von zwölf Globalentschädigungsabkommen, die die Bundesrepublik Deutschland nach dem Wiedergutmachungsabkommen mit Israel 1952 abschloss. Griechenland erhielt infolge dieses Vertrages Entschädigungszahlungen in Höhe von 115 Millionen Euro. Mit diesem Vertrag hat auch die griechische Seite die Frage der finanziellen Wiedergutmachung von deutschen Kriegsverbrechen als abgeschlossen anerkannt. Aus der im Jahr 2000 gegründeten Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ erhielt Griechenland nochmals 13,5 Millionen Euro, insbesondere zur Entschädigung griechischer Zwangsarbeiter. Ebenfalls heute auf den Tag vor 25 Jahren, am 18. März 1990, fanden in der damaligen DDR die ersten und letzten freien Wahlen zur Volkskammer, dem damaligen Parlament der DDR, statt. Die Wahlen leiteten den Prozess der Vereinigung beider deutschen Staaten ein, der am 3. Oktober 1990 vollendet wurde. Der Vereinigungsprozess wurde begleitet von den Verhandlungen um den sogenannten „Zwei-plus-Vier-Vertrag“. Dieser umfasst die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland, mit denen die Besatzungsmächte, die damalige Sowjetunion, die USA, Großbritannien und Frankreich, ihre alliierten Vorbehalte aufgeben und das vereinigte Deutschland in die Souveränität entlassen. Auf eine gesonderte friedensvertragliche Regelung wurde dabei verzichtet. Allerdings wurde im Rahmen der KSZE im November 1990 die „Charta von Paris“ unterzeichnet. Darin bekennen sich die Teilnehmerstaaten zur Vereinigung der beiden Staaten, zur Unverletzbarkeit der Grenzen in Europa und zum vorbehaltlosen Ende der europäischen Teilung. Griechenland hat diese Charta ebenfalls unterzeichnet. Die Forderungen der griechischen Regierung sind deshalb rechtlich nicht mehr zu begründen. 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges würde eine Klage über Reparationszahlungen zudem ein Präzedenzfall fallen. Politisch sind die Forderungen nach Reparationszahlungen zudem gefährlich. Wir wissen um die Verbrechen und das Unrecht, dass im Rahmen des Zweiten Weltkrieges auch Menschen in Griechenland durch Deutsche zugefügt wurde. Bundespräsident Joachim Gauck hat dies im letzten Jahr bei seinem Besuch in Griechenlands mit einer eindrucksvollen Rede und einer Verneigung vor den Opfern zum Ausdruck gebracht. Gefährlich ist aber vor allem, Reparationsforderungen mit der Frage der Überschuldung Griechenlands und dafür aufgestellten Hilfsbedingungen zu verbinden. Diese Bedingungen wurden von den Finanzministern der Europäischen Union ausgehandelt und werden von der Europäischen Zentralbank, dem Internationalen Währungsfonds und der EU-Kommission überwacht. Sie beinhalten finanzielle Hilfen als Gegenleistung für eine sparsame Haushaltsführung und strukturelle Reformen für mehr Wettbewerb und mehr wirtschaftliches Wachstum in Griechenland. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat deutlich gemacht, dass wir von diesen Bedingungen nicht abweichen werden. Deutschland stellt diese Bedingungen zwar nicht allein auf, aber dennoch sind wir der größte Geldgeber. Es ist unser Ziel, Griechenland so zu helfen, dass es sich aus seiner finanziellen Abhängigkeit lösen und zu einem sich selbst tragenden wirtschaftlichen Aufschwung kommen kann. Die Verbindung der Geldnot Griechenlands mit der Forderung nach deutschen Reparationszahlungen ist deshalb gefährlich, weil sie die Grundprobleme Griechenlands nicht lösen würde. Zudem würde die Forderung die mit der Charta von Paris gemeinschaftlich vereinbarte europäische Nachkriegsordnung in Frage stellen. Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Woche!
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| | Ihr
Johann Wadephul
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