Berlin, 19.04.2024
 
 
Newsletter 8|2015
 
Gute medizinische Versorgung für alle sichern
 
Der Bundestag hat sich in dieser Woche in erster Lesung mit dem Versorgungsstärkungsgesetz beschäftigt. Es geht darum, wie gute medizinische Versorgung in unterversorgten Gebieten sichergestellt werden kann. Die Struktur und die Verteilung unserer Bevölkerung haben sich in den letzten Jahren verändert. Die Menschen leben länger, die Zahl älterer Menschen nimmt zu, die Zahl der Geburten nimmt ab und es besteht eine Tendenz zur Abwanderung in große Ballungszentren. Dieser Wandel fordert auch die ärztliche Versorgung heraus. Insbesondere ländliche Gebiete und kleinere Städte sind davon betroffen. Die Bundesregierung hat darauf reagiert und im Gesetzentwurf entsprechende Vorschläge verankert.
 
Für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten werden Anreize gesetzt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden künftig mit Stipendien oder der Finanzierung von Weiterbildungen bis hin zu Niederlassungshilfen ihren Beitrag dazu leisten, dass Unterversorgung gar nicht erst entsteht. Ärzte können zudem Zuschläge für ganz konkrete Leistungen, beispielsweise Hausbesuche, bekommen. Für Patienten, die in angemessener Zeit keine Termine bei Fachärzten erhalten, wird eine Terminservicestelle Abhilfe schaffen. Bereits in der letzten Wahlperiode wurde den Kassenärztlichen Vereinigungen der Ankauf von Arztsitzen in überversorgten Gebieten ermöglicht. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf werden sie zum Ankauf gesetzlich verpflichtet. Es werden Überkapazitäten abgebaut, um die Situation in unterversorgten Gebieten zu verbessern.
 
Meine Meinung
 
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf geht in die richtige Richtung. Schleswig-Holstein ist überwiegend durch ländliche Strukturen geprägt. Hier können Unterversorgungen bei der ärztlichen Versorgung auftreten. Auch unser Kreis ist betroffen. Der nächste Hausarzt muss erreichbar bleiben. Das Warten auf Facharzttermine bei schweren Erkrankungen oder einem entsprechenden Verdacht muss in vertretbarem Rahmen bleiben. Unser Ziel ist eine gute medizinische Versorgung für jedermann. Deshalb ist es notwendig, den Ärzten entsprechende Anreize zu geben, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen.
 
Die vorgesehene Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen, in überversorgten Gebieten Arztsitze aufzukaufen, ist aus meiner Sicht ebenfalls positiv zu werten. Die frei werdenden Kapazitäten werden in der Bedarfsplanung unterversorgten Gebieten zugutekommen. Kein Arzt muss Sorge haben, dass er seine bestehende Praxis verliert. Der Aufkauf eines Arztsitzes setzt voraus, dass der Inhaber der Praxis seine Arbeit nicht mehr fortsetzen möchte. Eine Nachbesetzung der Praxis bleibt möglich, wenn die Praxis vom Ehegatten, vom Lebenspartner oder einem Kind des bisherigen Praxisinhabers beziehungsweise einem angestellten Arzt der Praxis weitergeführt werden soll. Auch künftig werden keine Arztpraxen ohne Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen.
 
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
 
 
Ihr

Johann Wadephul
 
 
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