10. März 2017
Mehr Rechtsschutz für private Bauherren
 
Der Bundestag hat in dieser Woche eine Reform des Bauvertragsrechts und Änderungen bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen. Für Bauverträge von Verbrauchern gelten künftig Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmens. Außerdem wird eine verbindliche Regelung über die Bauzeit getroffen. Geregelt wird dabei auch das Recht des Verbrauchers, den Vertrag zu widerrufen. Neben den Neuregelungen zum Verbraucherbauvertrag werden auch neue Regelungen zum Architektenvertrag und zum Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingefügt. Im Kern sieht die neue Bauplanungsrechtsnovelle vor, dass entstehende Konflikte schneller gelöst werden, ohne den Baubetrieb zu verzögern oder gar das Gesamtprojekt zu gefährden. Dazu werden an den Landgerichten spezialisierte Baukammern eingeführt, die Streitfälle bei laufender Baustelle rasch und verbindlich klären. Auch die Position kleiner Handwerksbetriebe wird gestärkt. Liefert der Hersteller den Handwerkern mangelhaftes Material, muss der Lieferant künftig nicht nur die Materialkosten, sondern auch die Ein- und Ausbaukosten erstatten.
 
Meine Meinung
 
Ich begrüße die neuen Regelungen zum Bauvertragsrecht. Viele Menschen, vor allem jüngere Familien, haben in Deutschland den Traum vom Eigenheim. Für sie ist es eine folgenschwere finanzielle Entscheidung. Ein großer Teil des Einkommens wird auf Jahre im Bau eines Eigenheims gebunden. Dafür brauchen die Familien mehr Rechtssicherheit. Mit dem nun beschlossenen Gesetz haben wir Rechtssicherheit durchgesetzt.
 
Es war nicht einfach, die SPD in den Verhandlungen zu bewegen, von den bisherigen starren Regelungen wegzubewegen. Das Ziel, Konflikte zwischen dem Bauherrn und den Unternehmen schneller zu lösen und auch kleinere Handwerksbetriebe beispielsweise bei mangelhaften Materiallieferungen besser zu schützen, haben wir erreicht. Es ist gut, dass sich die CDU hier durchsetzen konnte. Denn wir wollen den Menschen den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Zudem schützen Eigenheime vor Altersarmut und sie sind eine sichere Kapitalanlage.
 
Das Gesetz sieht aber noch weitere Verbesserungen vor. Menschen, die dauerhaft in Erholungsgebieten wohnen, fürchten oftmals, dass ihre Eigenheime dem Tourismus, beispielsweise dem Bau neuer Hotels, weichen müssen. Wir haben nun auch die Kommunen in die Lage versetzt, den Bewohnern mehr Rechtssicherheit zu geben. Das gleiche gilt für die Frage, wo eigentlich Ferienwohnungen zulässig sind. Künftig werden auch die Bauleitpläne stärker auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern ausgerichtet. Alles in allem ist das neue Bauvertragsrecht also eine runde Sache.
 
 
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
 
Ihr

Johann Wadephul

 
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