| | | 23. September 2016 | | Einigung bei Neuregelung der Erbschaftssteuer | | In dieser Woche hat sich der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss zur Neuregelung der Erbschaftssteuer geeinigt. Die Neuregelung ist notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Teile des bisher geltenden Gesetzes als unverhältnismäßig bewertet hat. Auch künftig werden Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro pro Erben voll verschont, wenn die Belegschaft erhalten bleibt. Betriebsvermögen zwischen 26 und 90 Millionen Euro pro Erben werden versteuert, allerdings greifen Verschonungsregeln. Die Erben können eine Bedürfnisprüfung beantragen, wenn sie die Steuer nicht aus ihrem Privatvermögen zahlen können und deshalb das Unternehmen verkaufen müssten. Wer sein Privatvermögen nicht offenlegen will, kann das sogenannte Abschmelzmodell wählen, mit dem die Steuer dann schrittweise erhoben wird. Bisher wurden Unternehmen deutlich zu gering bewertet. Künftig werden Erträge und Unternehmenswerte mit dem Faktor 13,75 multipliziert, um eine realistischere Grundlage zu bekommen. Es wurde außerdem eine Regelung gefunden, um Altersvorsorgerücklagen nicht missbräuchlich zur Vermeidung von Steuerzahlungen zu verwenden. Steuerzahlungen können künftig nur noch sieben Jahre gestundet werden und ab dem zweiten Jahr auch nicht mehr zinsfrei. Steuervermeidung über bestimmte Firmenkonstruktionen wird eingeschränkt. Damit wird die Wiedereinführung der „Cash GmbH“ verhindert. Meine Meinung Als Ko-Vorsitzender des Vermittlungsausschusses habe ich an der Kompromissfindung mitgewirkt. Das Bundesverfassungsgericht hat Fristen gesetzt, in denen sich der Bund gemeinsam mit den Ländern einigen musste. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte das Bundesverfassungsgericht die beanstandeten bisherigen Regelungen einfach außer Kraft setzen können. Damit wäre niemandem geholfen worden, erst recht nicht den betroffenen Familienunternehmen. Daher bin ich froh, dass wir uns auf Regelungen verständigt haben, die auf parlamentarischem Weg umgesetzt werden. Der CDU ist es dabei gelungen, die rot-grünen Angriffe gegen die familienpolitischen Unternehmen in Deutschland weitgehend abzuwehren. Die SPD wollte aus ideologischen Gründen gern an der Erbschaftssteuerschraube drehen. Das Thema Erbschaftssteuer eignet sich für Populismus. Die Lasten hätte der Mittelstand zu tragen gehabt, der in Deutschland die meisten Arbeitsplätze schafft. Wir mussten schwierige Zugeständnisse machen. Aber es ist gut, dass wir eine politische Lösung gefunden haben. In dieser Woche habe ich in der Aktuellen Stunde des Bundestages zur Lage in Syrien nach dem Angriff auf den VN-Hilfskonvoi gesprochen. Lesen Sie meinen Beitrag unter: Rede zur Lage in Syrien Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Ihr
Johann Wadephul
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