24. März 2017
Ja zur Integration Schutzbedürftiger, Ja zur Ausreise Nichtschutzbedürftiger
 
In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht nichtschutzbedürftiger Asylbewerber debattiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trifft derzeit pro Monat 60.000 bis 70.000 Entscheidungen über Asylanträge. Zum 31. Januar 2017 befanden sich laut Ausländerzentralregister 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Es handelt sich um Asylbewerber ohne nachweisbaren Schutzgrund.
 
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere stellte in seiner Rede im Bundestag klar, dass der Rechtsstaat seine Entscheidungen auch durchsetzen müsse. Bei der Rückkehr von Asylbewerbern ohne Schutzgrund setze der Bund auf die Förderung der Freiwilligkeit. Mit dem Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus schafft der Bund auch finanzielle Anreize, in die Heimat zurückzukehren. Im Jahr 2017 werden im Haushalt des Bundes 40 Millionen Euro für Rückkehrförderprogramme und 50 Millionen Euro für Reintegrationsprogramme bereitgestellt. Die Länder werden ebenfalls mehr Geld geben. Unterstützt werden die Menschen von einer Zentralstelle zur Unterstützung der Rückführung.
 
Das Gesetz sieht strengere Regeln für Menschen vor, die sich der Ausreise oder sogar der Feststellung ihrer Identität verweigern. Für sie wird eine verschärfte Residenzpflicht gelten. Sie dürfen den Bezirk ihrer zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Der Bund verlängert außerdem die Höchstdauer der Abschiebehaft. Daten von Smartphones und Tablets werden künftig genutzt, um Rückschlüsse auf die Identität der Asylbewerber zu schließen.
 
Meine Meinung
 
Mit dem Gesetz ziehen wir die richtigen Schlussfolgerungen. Wir schützen die Menschen, deren Leib und Leben in der Heimat bedroht ist. Das können wir aber nur, wenn wir Asylbewerber ohne anzuerkennende Schutzgründe wieder in ihre Heimatländer schicken. Wir setzen auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang. Und wir verschärfen die Regeln, wo es notwendig ist. Niemand darf sich Leistungen mit falschen Identitäten erschleichen. Das ist Betrug an denjenigen, die mit ihrer Hände Arbeit Steuern erwirtschaften. Wir können erst recht nicht tolerieren, dass doppelte und falsche Identitäten zu Sicherheitslücken führen.
 
Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber steigt. Schon im letzten Jahr stieg die Zahl der Ausreisen auf 80.000 an. Es ist gut, dass der überwiegende Teil der Ausreisen freiwillig erfolgte. Wir konzentrieren uns auf die Integration der wirklich Schutzbedürftigen. Das ist unsere humanitäre Verpflichtung. Daran rütteln wir nicht. Aber das können wir nur, wenn wir die getroffenen Entscheidungen auch umsetzen. Deshalb ist es richtig, die Ausreisen nichtschutzbedürftiger Menschen auch zu vollziehen.
 
Nicht nur der Bund, auch die Länder sind dabei gefordert. Die SPD-Landesregierung in Schleswig-Holstein zieht einen Sonderweg vor und verweigert sich notwendigen Abschiebungen nach Afghanistan. Noch schlimmer ist es in Thüringen. Die linke Landesregierung verweigert jede Diskussion zum Thema. Was würde wohl passieren, wenn SPD und Linke gemeinsam mit den Grünen nach der Bundestagswahl Verantwortung für Deutschland übernehmen? Ich bin überzeugt von dem Kurs, den die CDU mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Thomas de Maiziere fährt: Ja zur Integration Schutzbedürftiger und Ja zur Ausreise Nichtschutzbedürftiger.
 
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
 
Ihr

Johann Wadephul

 
Impressum

 
Inhaltlich verantwortlich für den Newsletter ist: Dr. Johann David Wadephul, MdB
 
Dr. Johann David Wadephul, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227 71119
E-Mail: info@johann-wadephul.de
 

Abmelden von diesem E-Mail-Verteiler können Sie sich hier.