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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Hauptausschuss hat sich konstituiert

Bis zur Regierungsbildung nach der Bundestagswahl setzt der Bundestag jetzt erneut einen Hauptausschuss ein. Doch was macht dieser Ausschuss eigentlich?

Der Hauptausschuss übernimmt im Gesetzgebungsverfahren die Rolle der ordentlichen Bundestags-Ausschüsse, die erst nach der Koalitionsbildung besetzt werden. Er soll die Arbeit  im Parlament sichern und gewährleisten und stellt sicher, dass Ausschussberatungen möglich sind. 

47 Mitglieder, 47 Stellvertreter

Das Parlament hat das Gremium bei seiner ersten regulären Sitzung in dieser Wahlperiode eingesetzt. 47 ordentliche und 47 stellvertretende Mitglieder aller Fraktionen gehören dem Hauptausschuss an. Beraten werden dort vor allem Überweisungen, die aus dem Plenum kommen. Aktuell sind das zum Beispiel sieben Bundeswehreinsätze, die verlängert werden müssen. 

Vorbild: Koalitionsverhandlungen 2013

Den Vorsitz hat der Bundestagspräsident oder einer seiner Stellvertreter. Vorbild ist der Hauptausschuss aus dem Jahr 2013, als der Bundestag während der langen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD erstmals ein solches Gremium eingesetzt hatte. Außerdem arbeiten im Bundestag jetzt bereits der Petitionsausschuss sowie der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Die Einsetzung dieser drei Ausschüsse kam auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Union, SPD, AfD, FDP und Grünen zustande.

Hier finden Sie die Mitglieder.