Berlin. Im Streit über die Ernennung von Margarete Koppers zur Berliner Generalstaatsanwältin hat die CDU ihre Tonart deutlich verschärft.

Im Streit über die Ernennung von Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin hat die CDU ihre Tonart deutlich verschärft und Innensenator An­dreas Geisel (SPD) verbal attackiert. Der CDU-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger, stellte Geisel ein Ultimatum, bis kommenden Freitag, 12 Uhr, alle Unterlagen „in der Causa Koppers“ zur Verfügung zu stellen. „Andernfalls werde ich Akteneinsichtnahme und gegebenenfalls weitere parlamentarische Schritte beantragen“, so Dregger.

Gegen Koppers wird seit dem Jahr 2017 wegen Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit den gesundheitsgefährdenden Zuständen auf mehreren Schießanlagen der Polizei ermittelt. Trotzdem wurde Koppers zur Generalstaatsanwältin ernannt. Die CDU und auch die FDP kritisieren nun, dass wegen des Ermittlungsverfahrens bei der Polizeibehörde auch ein sogenanntes Disziplinarverfahren hätte eröffnet werden müssen. Das wäre wiederum ein Hindernis für Koppers’ Bewerbung als Generalstaatsanwältin gewesen.

In einem internen Vermerk der Senatsinnenverwaltung wird die Schuld indirekt der Staatsanwaltschaft zugeschoben, weil sie Unterlagen nicht herausgegeben habe, berichtete der RBB am Freitag. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, sagte hingegen, seine Behörde habe über den Sachstand des Verfahrens Auskunft gegeben. Die Opposition warf Innensenator Geisel daraufhin Tricksereien vor, was dessen Sprecher Martin Pallgen empört mit den Worten zurückwies, dass ein Innensenator nicht trickse.

Am vergangenen Wochenende lief die Probezeit von Generalstaatsanwältin Koppers nun ab. Dass ihre Ernennung nach wie vor Anlass für hitzige Debatten ist, trifft auch in der Justizverwaltung auf Unverständnis. „Ein mögliches Disziplinarverfahren hätte keinen Einfluss auf die Ernennung von Frau Koppers zur Generalstaatsanwältin gehabt“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung, Sebastian Brux, der Berliner Morgenpost. In der Justiz sei das gängige Praxis. „Andernfalls könnte man die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten immer durch eine Klage schachmatt setzen“, so Brux. Dregger sagte wiederum, dass die Öffentlichkeit erfahren müsse, warum gegen Koppers nicht disziplinarrechtlich vorgegangen worden sei.

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