Parlamentarischer Streit um Abschiebung von Straftätern

Die CDU fordert den Senat auf, ausreisepflichtige Straftäter konsequenter abzuschieben. Dazu sollen auch die Möglichkeit der Abschiebehaft und der direkten Abschiebung aus einer Strafhaft heraus mehr genutzt werden. Die Union fordert zudem, neben kriminellen Ausreisepflichtigen auch für Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die sich bereits einer Abschiebung entzogen haben, Abschiebehaft zu beantragen.

Ein entsprechender Antrag der Unionsfraktion ist am Donnerstag im Abgeordnetenhaus behandelt worden und hat dort eine sehr kontroverse Debatte ausgelöst. CDU-Innenexperte Burkard Dregger warf dem rot-rot-grünen Regierungsbündnis Verantwortungslosigkeit vor. Die Festlegung im Koalitionsvertrag, Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam seien „grundsätzlich unangemessene Maßnahmen“, für deren Abschaffung sich die Koalition auf Bundesebene einsetzen werde, bezeichnete Dregger als „Unsinn“. Der von Rot-Rot-Grün ausgerufene Kurs – weg von der Abschiebepolitik, hin zu unterstützter freiwilliger Rückkehr – sei „Träumerei“.

Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, widersprach Dregger scharf und warf ihm vor, mit seinem Vorstoß das Klima im Abgeordnetenhaus zu vergiften. Es würden weiterhin Ausreisepflichtige abgeschoben, auch das Mittel der Abschiebehaft werde genutzt. Hakan Tas (Linke) betonte, Berlin erfülle die bundesrechtlichen Verpflichtungen, Abschiebehaft sei aber kein geeignetes Mittel zur Kriminalprävention. Auch Bettina Jarasch (Grüne) erklärte, Straftäter, die die öffentliche Sicherheit gefährden, müssten konsequent abgeschoben werden. Das tue Berlin und sei inzwischen im Bundesländervergleich auf Platz fünf. Die AfD hingegen sah sich durch den CDU-Antrag in ihrer Auffassung bestätigt.

Streit gab es auch um die Frage, ob der Senat es versäumt habe, für ausreichende Abschiebehaft-Plätze zu sorgen. Marcel Luthe (FDP) kritisierte, zwar sei der Abschiebegewahrsam Grünau 2015 aus finanziellen Gründen geschlossen worden, Berlin habe sich aber nicht um eine tatsächlich funktionierende Alternative gekümmert. Jarasch entgegnete, Abschiebungen von Straftätern scheiterten nicht an fehlenden Haftplätzen, sondern etwa daran, dass das Aufnahmeland nicht kooperiere oder noch ein Ermittlungsverfahren laufe.