Neuer CDU-Vorschlag zu Krisenhilfe für Unternehmen
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Die Corona-Pandemie ist eine enorme Herausforderung für unsere Wirtschaft und unsere Unternehmen. In Regierungsverantwortung haben wir bewiesen, dass wir schnell und entschlossen handeln können, um Unternehmen in der Krise zu helfen. Mittlerweile gibt es etliche passgenaue Hilfen für krisengebeutelte Unternehmen. „Das Ziel muss sein, unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und ihre Dynamik zu fördern, damit sie so schnell wie möglich zu alter Stärke zurückfindet“, bekräftigt CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak. Dafür wollen er und die CDU nochmal draufsatteln.
Sperriger Begriff, gutes Instrument
Steuerliche Verlustverrechnung heißt die Lösung, die die Wirtschaft weiter nach vorn bringen soll. Was etwas sperrig klingt, ist im Prinzip ganz einfach: Unternehmen können schon jetzt ihre krisenbedingten Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen. Dies reduziert ihre Steuerbelastung und hilft ihnen durch die Krise zu kommen. Allerdings ist die Verlustverrechnung auf 5 Millionen Euro begrenzt. Die CDU schlägt nun vor, diese Grenze deutlich anzuheben: auf 50 Millionen Euro. Zudem soll der Verlustrücktrag auf zwei Jahre ausgeweitet werden. Unternehmen könnten so z. B. Verluste aus 2020 nicht nur mit Gewinnen aus 2019, sondern auch aus 2018 verrechnen.
„Die steuerliche Verlustverrechnung ist ein ideales und zielgerichtetes Mittel, den Unternehmen schnell über finanzielle Engpässe zu helfen“, sagt Ziemiak. Diese Ansicht wird auch von den sogenannten Fünf Wirtschaftsweisen vertreten. Sie empfehlen der Bundesregierung in ihrem aktuellen Jahresgutachten, die steuerliche Verlustverrechnung auszuweiten.
Hilfe für gesunde Unternehmen
Der CDU-Vorschlag wurde im Bundesfachausschuss Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern ausgearbeitet. Die beiden Vorsitzenden des Ausschusses, Nicole Hoffmeister-Kraut und Fritz Güntzler, stehen voll hinter der Idee. „Durch die Wirtschaftskrise in Folge der Pandemie sind viele gesunde Unternehmen unverschuldet in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, was insbesondere zu Lasten von wichtigen Zukunftsinvestitionen geht“, sagt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin in Baden-Württemberg. „Deshalb setze ich mich für eine starke Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags und des Rücktragszeitraums ein. Dadurch gewinnen unsere Unternehmen erhebliche finanzielle Spielräume, die sie in ihre Zukunft investieren können.“
Fritz Güntzler, Steuer- und Finanzexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fügt hinzu: „Durch die Ausweitung der Höhe nach würden auch größere Mittelständler wirksam unterstützt. Durch eine Ausweitung des Zeitraums würden zudem auch kleinere Unternehmen nochmals profitieren.“ Güntzler verweist aber auch darauf, dass die Umsetzung der CDU-Idee auf Widerstände beim Koalitionspartner stößt. Dass die steuerliche Verlustverrechnung, die beste Möglichkeit sei, um Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, hätten bis auf die SPD alle erkannt. „Ich hoffe sehr, dass dies nun endlich auch die SPD und Finanzminister Olaf Scholz verstehen. Wir müssen die Ausweitung des Verlustrücktrags schnell umsetzen“, sagt Güntzler.
Den Beschluss des Bundesfachausschusses im Wortlaut finden Sie hier.