Liquidität mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sichern

Datum des Artikels 23.03.2020

Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist es, Liquidität und Eigenmittelausstattung von großen, eigentlich gesunden Unternehmen zu sichern. Dazu gehören ein Garantierahmen von 400 Milliarden Euro zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sowie Kreditermächtigungen zur Rekapitalisierung und zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme. Im Einzelfall können auch kleinere, infrastrukturkritische Unternehmen profitieren. Auf den letzten Metern ist es der Unionsfraktion zudem gelungen, den Rettungsschirm auch für Startups in der Wachstumsphase zu öffnen.

Die Bundesregierung hat am 23. März einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Damit sollen die notwendigen Maßnahmen umgesetzt werden, um die deutsche Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.
Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds umfassen:

  • einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, um es den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren
  • Rekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen
  • Kredite von bis zu 100 Milliarden Euro, um die KfW-Sonderprogramme zu refinanzieren

Zugang zu den Instrumenten erhalten Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro
  • Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den Instrumenten zu gewähren, wird der Kreis der Berechtigten erweitert und geht über die Definition der EU-Kommission von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hinaus. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen Zugang, die für die Infrastruktur besonders relevant sind.

Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

Um diese Maßnahmen finanzieren zu können, wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Der Bund nutzt dafür seinen etablierten und verlässlichen Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.

Rekapitalisierungsmaßnahmen können an konkrete Bedingungen geknüpft werden, die insbesondere die Höhe von Organ-Vergütungen, die Ausschüttung von Dividenden sowie die Verwendung der staatlich bereitgestellten Mittel betreffen können.

Damit die Maßnahmen effektiv wirken können und den Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen werden kann, werden zudem einige gesellschaftsrechtliche Bestimmungen angepasst.

Rettungsschirm für Startups geöffnet

Im Rahmen der geplanten finanziellen Hilfen in der Corona-Krise sollen auch Unternehmen Anträge beim neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds stellen können, die in Finanzierungsrunden von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro bewertet wurden. Damit können auch Startups in der Wachstumsphase vom Rettungsschirm profitieren.