MIT fordert Rettungsfonds für Kleinunternehmer

Anspruch auf Staatshilfen soll dabei jedes Unternehmen haben

Carsten Linnemann (CDU)

Der Wirtschaftsflügel der CDU, die Mittelstandsunion (MIT), fordert einen Rettungsfonds für Kleinunternehmen, die besonders stark von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Mit dem Zuschuss soll ein Teil der betriebsnotwendigen Fixkosten abgefedert werden, der nach einer festen Staffelung berechnet wird, heißt es in dem Konzept, über das die „Bild“ berichtet. Anspruch auf Staatshilfen soll dabei jedes Unternehmen haben, dass um mehr als 40 Prozent unter dem durchschnittlichen Vormonatsumsatz liegt. Nach einer überschlägigen internen Rechnung geht die MIT davon aus, dass ein solcher Rettungsfonds den Staatshaushalt etwa 15 Milliarden Euro kosten dürfte. „Ich bin dagegen, jetzt für einzelne Branchen einzelne Lösungen zu schaffen. Wir sollten über alle Branchen hinweg vor allem die Unternehmen unterstützen, die besonders hart von der Krise betroffen sind und gar keine oder kaum Umsätze machen: von den Gastwirten über Messebauer bis zu Schaustellern“, sagte MIT-Chef Carsten Linnemann dem Blatt. Auch im Bundeswirtschaftsministerium wird derzeit über die Einführung eines solchen Fonds diskutiert, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eigene Informationen.

CDU-Wirtschaftsflügel dringt auf Sonderinsolvenzrecht

Um eine Pleitewelle im Mittelstand zu verhindern, dringt der Unions-Wirtschaftsflügel auf Einführung eines Sonderinsolvenzrechts. „Trotz umfangreicher Hilfspakete sind die Mittel der Steuerzahler begrenzt“, sagte Carsten Linnemann, Vize-Unions-Fraktionsvorsitzender und Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dem Focus. Für kleine und mittlere Unternehmen, die unverschuldet wegen Corona kaum noch Geschäfte machen können, soll es deshalb ein Sonderinsolvenzverfahren geben, „mit dem sie in einer Art Winterschlaf die Krise überdauern können“. Die Sonderregelung soll zunächst bis Ende 2021 gelten. Konkret sollen Firmenchefs nach dem Willen des MIT-Vorstands bis zu zwei Jahre nach der Insolvenz ihres Betriebs ein besonderes Wiederkaufsrecht erhalten. Darunter fielen auch Patente und anderweitige Schutzrechte. Liefen die Geschäfte der Firma anschließend wieder an, sollen die Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten können. Außerdem s  ollen insolvente Unternehmer künftig leichter als bisher unter einen Schutzschirm schlüpfen können. „Das Winterschlaf-Verfahren muss unbürokratisch und einfach sein“, sagte CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte dem Focus. Deshalb sollen auch digitale Gläubigerversammlungen ermöglicht werden. +++